Einwirkungen auf Bauwerke
Gebäude bieten Schutz für Menschen und Gegenstände. In manchen Situationen kann das Gebäude aber selbst in Gefahr geraten.
Vibrationen oder Erschütterungen können Bauwerke schädigen, wenn die Schwingungen ein bestimmtes Maß überschreiten. Anhaltswerte dazu bietet die DIN 4150-3. Durch normgerechte Messung der Bauwerksschwingungen kann für beide Parteien - Verursacher und Eigentümer - objektiv nachgewiesen werden, ob für das Bauwerk Gefahr bestand. Entsprechend der Messwerte kann die Arbeitsweise korrigiert werden, so dass für alle Beteiligten ein gutes Ergebnis erreicht wird.
Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
Erschütterungen durch Dauerbaustellen oder Verkehrswege verursachen bei vielen Menschen Unwohlsein. Damit ein erträgliches Maß an Einwirkungen gefunden wird, ist eine objektive Beurteilung gemäß DIN 4150-2 Stand der Technik.