Allgemeine Verkaufsbedingungen der IDS Innomic Schwingungsmesstechnik GmbH

- Stand: Juni 2018 -

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) gelten vorrangig die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Standardsoftware kann vom Besteller wie im vereinbarten Umfang auf den dazu bestimmten Geräten genutzt werden. Der Besteller darf jedoch keine Änderungen vornehmen. Die Erstellung einer Sicherungskopie hingegen ist ihm gestattet.

II. Angebote,Vertragsschluss, Lieferfristen

1. Die von uns erstellten Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie in Textform bestätigen oder wenn wir sie durch Lieferung der Waren erfüllen.

2. Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden und durch die Bestätigung und/oder Ausführung des Auftrages unsererseits.

3. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind Versandtermine.

4. Sollten sich Liefertermine um mehr als eine Woche verzögern werden wir den Besteller informieren. Für den Besteller ergeben sich daraus keine Schadensersatzansprüche gegen uns und kein Recht auf Rücktritt.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten unsere Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung.

2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk einschließlich Verpackung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und Versandkosten.

3. Die Preise beinhalten nicht die Aufstellung oder Montage.

4. Zahlungsbedingung ist, falls nichts anderes vereinbart wurde, netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

5. Zoll- und Lagergebühren, Versicherungskosten etc. trägt der

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

V. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:
a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind.
b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.

VI. Gewährleistung

Für Sachmängel haften wir wie folgt:

1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

2. Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Rechnung ist daher aufzubewahren und im Garantiefall vorzulegen.

3. Der Besteller hat uns Sachmängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Nach erfolgter Mängelrüge wird der Defekt durch Austausch oder Reparatur innerhalb angemessener Frist behoben.

5. Der Erwerber trägt die Kosten für die Versendung der defekten Produkte an uns. Die Kosten der Rücksendung werden von uns selbst getragen.

6. Ist eine Reparatur bzw. ein Austausch nicht möglich, gewähren wir in Absprache mit dem Besteller eine Minderung des Kaufpreises.

7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VI geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

VII. Sonstige Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen.

2. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

3. Dies gilt nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

4. Soweit dem Besteller nach diesem Art. VII Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. VI Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

VIII. Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht, soweit zulässig.

IX. Schlussbestimmungen

1. Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich.

2. Anstelle einer solchen unwirksamen Bedingung tritt eine gültige Bestimmung, die der unwirksamen am nächsten kommt.