Ganzkörperschwingungen

 
Ganzkörper-Schwingungen werden durch Vibrationen oder Erschütterungen verursacht, die von Maschinen und Fahrzeugen am Arbeitsplatz über den Sitz oder die Füße übertragen werden. Die Belastung mit starken Ganzkörper-Schwingungen verursacht bzw. verschlimmert erwiesenermaßen Rückenbeschwerden. Aber nicht nur Arbeitsplätze sind betroffen. Sitze oder Liegen für Passagiere werden von qualitätsbewussten Unternehmen auf hohen Komfort getrimmt. Entspanntes Reisen soll nicht durch vibrierende Sitze beeinträchtigt werden. Für beide Sachverhalte lassen sich nach einem weltweit anerkannten Verfahren genaue Messwerte ermitteln. So kann für Vibrationen am Arbeitsplatz eine sichere Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden und für Passagiere eine objektive Komfortbeurteilung. In der VibroMatrix-Software werden Ganzkörperschwingungsmessungen mit dem InnoMeter HVM 2631:1997 durchgeführt.
 
Die „Vibrationsrichtlinie” 2002/44/EG legt Mindeststandards für den Schutz vor Gefährdungen durch Ganzkörperschwingungen fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist in Deutschland mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations- ArbSchV) erfolgt. Die technische Basis zur Durchführung bildet die Norm ISO 2631. Diese wiederum stützt sich bei den Grundlagen der  Schwingungsmessung auf die  ISO 8041. Der VDI hat auf Basis der ISO2631 ebenfalls ein Dokument veröffentlicht, die VDI 2057-1.
 
LärmVibrationsArbSchV
Gibt Grenzwerte für Deutschland vor
2002/44/EG
Gibt Grenzwerte für die EU vor
ISO 2631
Beschreibt Messung Ganzkörperschwingung, nennt auch Grenzwerte
ISO 8041
Beschreibt Messung Humanschwingung
 
Zunächst unterscheiden die Richtlinien Auslösewert und Grenzwert. Der Auslösewert ist der niedrigere der beiden Werte. Er gibt an, ab wann ein Arbeitgeber die Schwingungseinwirkungen seiner Arbeitnehmer überwachen muss. Der Grenzwert definiert den Schwingungspegel oberhalb dessen die Arbeitnehmer keine Belastung erfahren dürfen. Im InnoMeter 2631 werden die Messergebnisse gleich entsprechend eingefärbt:
 
Alles in Ordnung, der Messwert befindet sich unterhalb des Auslösewertes
Der Auslösewert ist überschritten, Maßnahmen zur Verringerung der Einwirkung und Überwachung der Vibrationseinwirkungist angezeigt.
Der Grenzwert ist überschritten. Kein Arbeitnehmer darf derart hohen Werten ausgesetzt werden.
 
Die Grenzwerte aus der internationalen ISO2631 unterscheiden sich von den deutschen Grenzwerten aus der LärmVibrationsArbSchV. Für welches Verfahren Sie sich auch entscheiden: Das InnoMeter 2631 hat die korrekten Werte eingebaut und unterstützt Sie so während der Messung.
Für die Komfortbewertung sind in der VDI 2057-1 folgende Grenzwerte angegeben:
 
Frequenzbewertete Beschleunigung awt (m/s²)
Beschreibung der Wahrnehmung
< 0,010
nicht spürbar
0,015
Wahrnehmungsschwelle
0,015 .. 0,020
gerade spürbar
0,020 .. 0,080
gut spürbar
0,080 .. 0,315
stark spürbar
> 0,315
sehr stark spürbar